Lohnfortzahlung bei Krankheitsfall
Wer bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall der Privaten Krankenversicherung vertraut, befindet sich in guten Händen. Dieser bequeme Schlafsessel kann so schnell durch nichts erschüttert werden. Geleistet wird grundsätzlich Krankentagegeld für den Verdienst- oder Einkommensausfall durch Arbeitsunfähigkeit oder Krankheit. Dabei ist zu beachten, dass maximal die Höhe seines tatsächlichen Arbeitseinkommens abgesichert werden kann. Hierfür werden von den privaten Krankenversicherungen Einkommensnachweise angefordert, damit keine Bereicherung stattfinden kann.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, um in den Genuss einer privaten Krankentagegeldversicherung zu gelangen. Als gesetzlich Versicherter bei irgendeiner Kasse wird das Krankengeld so gekürzt, dass zu dem verdienten Nettoeinkommen eine große Lücke entsteht. Hier empfiehlt es sich, die Lücke mit einer Krankentagegeldversicherung zu schließen, um bei einer schweren Erkrankung nicht auch noch mit den finanziellen Einbußen kämpfen zu müssen. Für einen gesetzlich Versicherten, der über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, wird es unbedingt notwendig, eine Zusatzversicherung privater Natur abzuschließen. Da kann die Lücke sehr schnell eintausend Euro und mehr betragen.
Selbstständige, die sich noch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert haben, sollten ihren Verdienstausfall bei einem PKV-Unternehmen abdecken. Die gesetzlichen Kassen dürfen maximal 18 Monate Krankengeld zahlen, danach erfolgt die sogenannte Aussteuerung und ein Rentenantrag muss gestellt werden. Bei einer Absicherung bei einem PKV-Unternehmen wird solange Krankentagegeld geleistet, wie eine Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit besteht.
Also bequeme Schlafsessel für eine sehr gute Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bieten hier nur die privaten Krankenversicherungen.






